Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten für eine Behandlung?
Grundsätzlich können die Kosten für eine stationäre und ambulante/teilstationäre Behandlung in unserer Klinik von allen Sozialversicherern, also den Krankenkassen und den Rentenversicherern, übernommen werden.
Sie übernehmen die Kosten jedoch nur dann, wenn sie dies vor Beginn der Maßnahme schriftlich zugesagt haben. Da wir kein Akut-Krankenhaus sind, reicht eine Krankenhauseinweisung durch den behandelnden Arzt nicht aus. Nähere Auskünfte über das Antragsverfahren gibt es bei den Kostenträgern.
Servicestellen
In fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Servicestellen unter der Regie der Rentenversicherer. Die Mitarbeiter dieser Servicestellen können beraten, helfen bei der Antragstellung und leiten den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiter.
Diese Servicestellen benötigen von den Patienten eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer stationären oder ambulanten (teilstationären) Rehabili-tation und möglichst auch eine Begründung, warum die Behandlung speziell in unserer Klinik erfolgen sollte. Die bereits erwähnten Hinweise für die ärztliche Begründung des Antrags gelten natürlich auch in diesem Fall.

