Vor Aufnahme
Was ist vor der Aufnahme zu beachten?
Jeder Patient sollte zunächst mit seinem behandelnden Arzt klären, ob eine stationäre oder ambulante/teilstationäre Behandlung sinnvoll und notwendig ist. Wenn der Arzt dies bejaht, ist er dabei behilflich, eine Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger zu beantragen.
Dabei sollte er begründen, warum eine stationäre bzw. ambulante/teilstationäre Behandlung erforderlich ist und möglichst auch erläutern, warum die Behandlung in unserer Klinik erfolgen sollte.
Für die ambulante Rehabilitation geht es dabei natürlich hauptsächlich um die regionale Erreichbarkeit.
Wahl unserer Klinik für die Behandlung
Sofern das Kriterium für die Wahl unserer Klinik die christliche Orientierung des Patienten und die entsprechende Ausrichtung unseres psychotherapeutischen Konzeptes ist, sollte dies in der ärztlichen Bescheinigung erwähnt werden. Bei Anträgen an die Krankenkasse kann auch darauf hingewiesen werden, dass die religiösen Bedürfnisse der Versicherten bei der Auswahl der Leistungserbringer zu berücksichtigen sind (§ 2 Absatz 3 SGB V).
Auch die Rentenversicherung ist aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 SGB IX angehalten, den berechtigten Wünschen der Versicherten zu entsprechen. "Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, ... sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen."
Bei einigen Kostenträgern ist es sinnvoll, eine Kennziffer zu nennen, unter der unsere Klinik registriert ist. Wir teilen Sie Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Gerne stehen wir auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung einer Kostenübernahme zur Verfügung.
Parallel zur Klärung der Kostenübernahme sollte jeder Interessent mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte verwenden Sie dazu das Anmeldeformular.
Es ist für uns sehr hilfreich, wenn wir zusammen mit dem Anmeldeformular auch schon einen Arztbericht erhalten. Es bietet sich an, dass die Ärztin/der Arzt uns dazu eine Kopie des oben erwähnten Antrags zusendet. Wir können Patienten nur aufnehmen, wenn uns eine gültige Kostenübernahme-Erklärung des zuständigen Leistungsträgers vorliegt.
Wenn wir alle erforderlichen Unterlagen haben, vereinbaren wir mit unseren Patienten einen Anreisetermin oder gegebenenfalls ein ambulantes Vorgespräch. Damit sich unsere Patienten während des stationären Aufenthalts in unsererFachklinik ganz der Psychotherapie widmen können, sollten andere umfangreicheärztliche Behandlungen (z. B. Zahnbehandlungen) vorher abgeschlossen sein.



