Rechtliche Grundlagen
Einordnung des de'ignis-Wohnheim in den Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII
Als Haus der Eingliederungshilfe bieten wir auf der Grundlage des Rahmenvertrags nach §79 Abs.1 SGB XII in der Fassung vom 9.05.06 folgende Leistungstypen an:
I.2.3 Stationäre Hilfe (Wohnen ohne tagesstrukturierendes Angebot im Sinne der Ziffer I.4) für seelisch behinderte Erwachsene (Anlage 1)
in Verbindung mit:
I.4.5b Tagesstrukturierung und Förderung für psychisch behinderte Menschen (Anlage 2).

